⌂ » Weiterbildung » Verkehrsleiter Personenbeförderung
Verkehrsleiter Personenbeförderung
Vorbereitungslehrgang zur Fachkundeprüfung IHK
Entsprechend VO[EG] 1072/ 2009 der Road Package gilt: Unternehmen mit gewerblicher Personenbeförderung für Ferienzielreisen und Ausflugsverkehr sowie Linien- und Sonderlinienverkehr mit Bus oder PKW benötigen zwingend, zum Nachweis der persönlichen BerufszugangsVoraussetzungen, die fachliche Eignung durch den Verkehrsleiter [Unternehmer oder einer mit der Führung der Geschäfte beauftragten Person].
Die nachzuweisende fachliche Eignung muss grundsätzlich durch eine zweistündige schriftliche Prüfung (Taxi und Mietwagen) bzw. durch zwei zweistündige schriftliche Prüfungen (Bus) sowie jeweils durch eine mündliche Prüfung vor der zuständigen IHK erworben werden.
Prüfungsgegenstand
Prüfungsgegenstände sind entsprechend der Berufszugangsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz:
- Berufsbezogenes Recht
(Personenbeförderungsgesetz, BOKraft, Handelsrecht, Tarifrecht Beförderungsbedingungen, Vertragsrecht, Arbeit und Soziales …) - Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
- Straßenverkehrssicherheit
- Technische Normen und technischer Betrieb
- Grenzüberschreitender Verkehr
Zur Durchführung des Lehrgangs
- Montag bis Freitag ganztägiger Unterricht für beide Gruppen
- ein weitere Lehrgangstag für die Gruppe „Ferienzielreisen und Ausflugsverkehr sowie Linienverkehr“
- ein Samstagvormittag für die Teilnehmergruppe „Taxi/ Mietwagen“
- Umfangreiche eigene Lehrmaterialien, Lehrbücher und Übungsaufgaben sowie Übungsfragen stellen wir Ihnen zur Verfügung.
- Gern unterstützen wir Sie bei zusätzlichem Lernbedarf in Bezug auf die Prüfungsvorbereitung vor der IHK.
Verpflegung
Kalt- und Warmgetränke, sowie Frühstück und Mittagessen
Erfolgsquote unserer Teilnehmer
In der schriftlichen Prüfung vor der IHK betrug diese in den letzten 15 Jahren ca. 85 %.
Steuerlich absetzen
Die im Preis enthaltene Umsatzsteuer erhalten Sie als Unternehmer mit der Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
Besuchen Sie den Lehrgang nicht als vorsteuerabzugsberechtiger Unternehmer (privat) und gehen Sie anschließend in die berufliche Selbständigkeit, ist der Lehrgangspreis betriebliche Aufwendung und Sie bekommen die Umsatzsteuer vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet.
Besuchen Sie den Lehrgang nicht als vorsteuerabzugsberechtiger Unternehmer (privat) und gehen Sie anschließend nicht in die berufliche Selbständigkeit, dann können Sie den Preis im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Wichtige Informationen
Sie haben Fragen?
Dann rufen Sie uns an unter
(0381) – 8 09 88 71