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Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sie wollen oder sollen die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachweislich einhalten. Dazu fordert der Gesetzgeber im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), § 5 die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Neben anderen Modellen können Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit EXTERN bestellen.
Unser Team ist entsprechend qualifiziert und seit Jahren für unsere Kunden im Einsatz.
TOKOM - Leistungsumfang
- Beratung des Unternehmers bzw. Geschäftsführers
- Organisation und Leitung des Arbeitsschutzausschusses im Auftrag des Unternehmers
- Begehungen des Unternehmens und Erstellung bzw. Präzisierung von Gefährdungsanalysen nach BetriebssicherheitsVerordnung, BiostoffVerordnung und der anderen Rechtsvorschriften
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Aufzeigen von Verbesserungen und Mitwirkung bei der Umsetzung
- Information, Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter zum arbeitsschutzgerechten Verhalten
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, den zuständigen Ämtern und den Berufsgenossenschaften
- Mitwirkung bei der Auswertung schwerer Unfälle
Wir sichern...
…die Voraussetzungen zur Einhaltung der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen unter Berücksichtigung neuer Gesetze, Regularien und Kenntnisse. Des Weiteren dokumentieren wir alle Maßnahmen der Prävention.
Vereinbaren Sie gern einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
Wichtige Informationen
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Dann rufen Sie uns an unter
(0381) – 8 09 88 71