Lehrgang nach Deponieverordnung §4

Nach der Deponieverordnung § 4 muss der Deponiebetreiber sicherstellen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen fortlaufend an einem Fachkundelehrgang teilnimmt. Dieser Lehrgang muss mindestens alle 2 Jahre wiederholt werden. 

Dieser Lehrgang ist inhaltlich streng an den Forderungen des § 4 Abs. 2 ausgerichtet.

Dabei wird folgendes vermittelt:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Anforderungen an den Deponiebetrieb
  • Risiko-Management
  • Anforderungen an den Gesundheitsschutz
  • Anforderungen an die Gefährdungsanalysen
  • Anforderungen an die Sicherheit

Die aktuellen Anforderungen an den Deponiebetrieb werden erläutert.

Zur Durchführung

Der Lehrgang findet in unserem Seminarraum in Sievershagen statt oder im Anschluß an den Fortbildungslehrgang Abfall. Es besteht auch die Möglichkeit einer Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen.

Komplettverpflegung

…mit Kaffee, Tee und Kaltgetränke, sowie Frühstück, Mittagessen und Nachmittagssnack

Zertifikat

Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Wichtige Informationen

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(0381)  – 8 09 88 71

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