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TRGS 529 - Biogas
Grund- und Auffrischungsschulung
Die TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene und gesicherte Kenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei der Herstellung von Biogas und den Betrieb von Biogasanlagen wieder.
Gemäß der Neufassung der TRGS 529 (vom 16.07.2024) gibt es neben der Fachkunde „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ zusätzlich Grund- und Auffrischungsschulungen (GS1 und AS1) für die spezifische Fachkunde „Tätigkeiten bei der Instandhaltung“ (GS2 und AS2) sowie diespezifische Fachkunde „Tätigkeiten im Rahmen der Annahme von besonderen Einsatzstoffen“.
Der Arbeitgeber muss eine verantwortliche Person mit entsprechender Fachkunde schriftlich beauftragen oder selbst über die Fachkunde verfügen. Es ist eine qualifizierte Vertretung mit gleicher Fachkunde sicherzustellen. Die Anforderungen an die Fachkunde umfassen eine geeignete Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung sowie die Teilnahme an einem zweitägigen Seminar nach TRGS 529 (Neufassung 16.07.2024).
Die verantwortliche Person muss sich alle 4 Jahre fortbilden.
Seit mehr als 8 Jahren führen wir Fachkundelehrgänge nach TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ durch.
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