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TRGS 520 - Lehrgänge
Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde nach TRGS 520
Jede Schadstoffsammelstelle muss nach TRGS 520 mit mindestens zwei Mitarbeitern besetzt sein. Davon muss einer der Mitarbeiter „Fachkraft“ im Sinne der TRGS 520 sein. Diese Fachkraft ist verpflichtet, den Fachkundelehrgang TRGS 520 (4-Tages-Seminar) zu besuchen.
Werden Hilfskräfte zu einschlägig qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, so müssen sie ebenfalls über den Fachkundenachweis nach TRGS 520 verfügen.
Die Fachkräfte müssen folgende Voraussetzungen besitzen:
- Berufliche Mindestqualifikation (Chemielaborant oder Ver- und Entsorger)
- Schulung als „Beauftragte Person“ nach § 6 GefahrstoffVO
- Ersthelfer-Ausbildung
Im Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt:
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
- Rechtsvorschriften
- Unfallverhütungsvorschriften
- erforderliche Schutzausrüstungen
- Sammelverfahren
- gefährliche Abfälle in Kleinmengen
- Arbeitsplatzüberwachung und Gasprüfmethoden
- Sorfortmaßnahmen bei Unfällen
Die Ausbildung endet mit einer Prüfung. Die Fachkraft muss sich jährlich weiterbilden (1-Tages-Seminar).
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