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Fachkundelehrgänge Abfall
nach Kreislaufwirtschaftsgesetz
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert von Unternehmern, die als Abfallerzeuger, Abfalltransporteur, Abfallverwerter oder Abfallbeseitiger wirtschaftlich tätig sind, den Nachweis der Sach- und Fachkunde. Der Nachweis kann durch die Teilnahme an folgenden Lehrgängen erbracht werden:
Grund- und Fortbildungslehrgang
- nach §9 Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV)
- nach §5 Anzeige- und Erlaubnis-Verordnung (AbfAEV)
- nach §9 Abfallbeauftragen-Verordnung (BbA)
Grundlehrgang
Lehrgangsinhalt, sowie Umfang orientiert sich zwingend an den Vorgaben der Länderarbeitsgruppe Abfall (LAGA)
| Anzeige- und Erlaubnis-Verordnung | 36 Stunden |
| Entsorgungsfachbetriebe | 40 Stunden, d.h. 36 Stunden identisch zur Beförderungserlaubnis plus zusätzlich 4 weitere Stunden für Entsorgungsfachbetrieb |
| Betriebsbeauftragter für Abfall | z.Zt. 6 Stunden zusätzlich zu den o.g. Grundlehrgängen |
Der jeweilige Lehrgang wird an 4 aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt. Er endet für die Teilnehmer „Anzeige- und ErlaubnisV.“ am letzten Tag gegen 12.30 Uhr, für die Teilnehmer „Entsorgungsfachbetriebe“ ca. gegen 16.30 Uhr . Das Fortbildungsmodul Betriebsbeauftragter wird zusätzlich am 5. Tag absolviert.
Die Durchführung erfolgt in unserem Seminarraum in Sievershagen.
Fortbildungslehrgang
Im Abstand von 2 Jahren (Ausnahme: AbfAEV – 3 Jahren) schreibt der Gesetzgeber die Lehrgänge vor. Sie dauern 2 Tage und sind für alle Teilnehmer (Anzeige-und ErlaubnisV, Entsorgungsfachbetrieb, Betriebsbeauftragter) gleichen Inhalts. Grundsätzlich informieren wir über rechtliche Entwicklungen in den Fachgebieten und über aktuelle Tendenzen.
Die Durchführung erfolgt an verschiedenen Schulungsorten z. B. Rostock, Greifswald, Plau am See sowie auch Online oder auch in Ihrem Unternehmen.
Das Lehrmaterial stellen wir umweltfreundlich als Download zur Verfügung.
Komplettverpflegung während der Lehrgänge
…mit Kaffee, Tee und Kaltgetränke, sowie Frühstück, Mittagessen und Nachmittagssnack
Zertifikate
Das von uns erteilte Teilnahmezertifikat wird in Deutschland und in der Europäischen Union anerkannt. Der Lehrgang beinhaltet Erfolgskontrollen, aber keine Prüfung.
Anerkennung durch das Landesamt
Nur ein durch ein Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie zugelassener Bildungsträger ist berechtigt, einen solchen Lehrgang durchzuführen und zu zertifizieren.
TOKOM-Partner Rostock GmbH ist vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg – Vorpommern als Bildungsträger unter der Registriernummer LEM 539700003 zugelassen, so dass wir berechtigt sind, entsprechende Grundlehrgänge sowie Fortbildungslehrgänge anzubieten.
Wichtige Informationen
Sie haben Fragen?
Dann rufen Sie uns an unter
(0381) – 8 09 88 71