Berufskraftfahrer-Qualifikation

Es besteht eine Weiterbildungspflicht gewerblicher LKW- und Busfahrer*Innen laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sowie eine Prüfungspflicht aller NEUEN gewerblichen LKW- und Busfahrer.
Die Unternehmen dürfen nur entsprechend ausgebildete Kraftfahrer beschäftigen.

Allgemeines zum BKrFQ-Gesetz

EU – Richtlinie als Gesetzesgrundlage:

Die Ausbildung der Kraftfahrer im Güter- und Personenverkehr schreibt ein einheitliches Mindestniveau vor mit dem Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr durch Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Kenntnisse zu verbessern.

Weiterbildungspflicht gewerblicher Fahrer

Alle gewerblich eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer müssen an einem Weiterbildungsprogramm bei staatlich anerkannten Bildungsanbietern [z.B.TOKOM] teilnehmen. Jeweils innerhalb von 5 Jahren müssen die Kenntnisse und Fertigkeiten aufgefrischt und aktualisiert werden.

Die Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtsstunden á 60 Minuten zu 3 Kenntnisbereichen. Sie kann in 5 Einzelblöcke á 7 Stunden aufgeteilt und auch über max. Jahre verteilt werden.

Die Teilnahmen werden durch den Bildungsanbieter im Berufskraftfahrer-Qualifizierungsregister beim Kraftfahrt – Bundesamt dokumentiert.

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