⌂ » Weiterbildung » Verkehrsleiter Güterkraftverkehr
Verkehrsleiter Güterkraftverkehr
Vorbereitungslehrgang zur Fachkundeprüfung IHK
Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen den Nachweis der persönlichen Berufszugangsvoraussetzungen durch den Verkehrsleiter nach VO[EG] 1071/ 2009 der Road Package [entweder den Unternehmer oder durch eine mit der Führung der Geschäfte beauftragten Person].
Die nachzuweisende fachliche Eignung muss grundsätzlich durch zwei 2-stündige schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung vor der zuständigen IHK erworben werden.
Prüfungsgegenstand
Prüfungsgegenstände für den Verkehrsleiter nach VO[EG] 1071/ 2009 der Road Package bzw. der Berufszugangsverordnung zum Güterkraftverkehrsgesetz sind:
- Berufsbezogenes Recht (Güterkraftverkehrsrecht, Handelsrecht, Beförderungsbedingungen, Vertragsrecht, Arbeit und Soziales, Tarifrecht, Gefahrgut …)
- Kaufmännische Führung des Unternehmens
- Straßenverkehrssicherheit
- Technische Zulassung und technischer Betrieb der Fahrzeuge
- Grenzüberschreitender Verkehr
Zur Durchführung des Lehrgangs
Der Lehrgang findet zu unseren Terminen ganztägig statt. Lehrbücher, eigene Lehrgangsunterlagen und Übungsaufgaben werden bereit gestellt. Gern unterstützen wir Sie bei zusätzlichem Lernbedarf in Bezug auf die Prüfungsvorbereitung vor der IHK.
Verpflegung
Kalt- und Warmgetränke, sowie Frühstück und Mittagessen
Erfolgsquote unserer Teilnehmer
In der schriftlichen Prüfung vor der IHK betrug diese in den letzten 30 Jahren ca. 85 %.
Steuerlich absetzen
Die im Preis enthaltene Umsatzsteuer erhalten Sie als Unternehmer mit der Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
Besuchen Sie den Lehrgang nicht als vorsteuerabzugsberechtiger Unternehmer (privat) und gehen Sie anschließend in die berufliche Selbständigkeit, ist der Lehrgangspreis betriebliche Aufwendung und Sie bekommen die Umsatzsteuer vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet.
Besuchen Sie den Lehrgang nicht als vorsteuerabzugsberechtiger Unternehmer (privat) und gehen Sie anschließend nicht in die berufliche Selbständigkeit, dann können Sie den Preis im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Wichtige Informationen
Sie haben Fragen?
Dann rufen Sie uns an unter
(0381) – 8 09 88 71