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Fortbildung nach Immissionsschutzgesetz
Unternehmen, die eine genehmigungsbedürftigen Anlage nach Bundesimmissionsschutz (BImsch) betreiben und die im Hinblick…
- auf Art oder Größe der Anlagen
- wegen der von den Anlagen ausgehenden Emissionen
- wegen möglicher technischer Probleme der Emissionsbegrenzung
- wegen Eignung der Erzeugnisse
…die bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorrufen, haben einen Immissionsschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen.
Der Betreiber darf nur solche Personen bestellen, die zur Erfüllung der Aufgaben die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Die 5. BImSchV schreibt u.a. die Teilnahme an einem von der obersten Landesbehörde anerkannten Lehrgang vor. Laut Immissionsschutzrecht muss in zweijährigem Turnus eine Fortbildung absolviert werden.
Unser Lehrgang findet alle zwei Jahre im November statt, dieses Jahr vom 12. bis 13.11.2026.
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(0381) – 8 09 88 71