Abfall-Fachkunde

Abfall-Fachkunde
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert von Unternehmern, die als Abfallerzeuger, Abfalltransporteur, Abfallverwerter oder Abfallbeseitiger wirtschaftlich tätig sind, den Nachweis der Sach- und Fachkunde.

Sach- und Fachkunde nach Kreislaufwirtschaftsgesetz

>Die Kenntnis der AbfallSach- und AbfallFachkunde ist je nach Leistungsinhalt und Umfang für folgende Bereiche nachzuweisen:

  • Ausreichung der Erlaubnis nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
  • Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
  • Betriebsbeauftragter für Abfall

Der Nachweis kann durch Teilnahme an Lehrgängen erbracht werden. Dabei gilt: Nur ein durch ein Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie zugelassener Bildungsträger ist berechtigt, einen solchen Lehrgang durchzuführen und zu zertifizieren.

TOKOM-Partner Rostock GmbH ist vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg - Vorpommern als Bildungsträger unter der Registriernummer LEM 539700003 zugelassen, so dass wir berechtigt sind, entsprechende Grundlehrgänge sowie Fortbildungslehrgänge anzubieten.

Grundlehrgänge

Lehrgangsinhalt und -umfang orientieren sich zwingend an den Vorgaben der Länderarbeitsgruppe Abfall (LAGA). Die nachfolgende Tabelle informiert Sie über  den Stundenumfang der jeweiligen Lehrgänge.

Anzeige- und Erlaubnis-Verordnung 36 Stunden
Entsorgungsfachbetriebe 40 Stunden, d.h. 36 Stunden identisch zur Beförderungserlaubnis plus zusätzlich 4 weitere Stunden für Entsorgungsfachbetrieb
Betriebsbeauftragter für Abfall  z.Zt. 6 Stunden zusätzlich zu den o.g. Grundlehrgängen 

Der jeweilige Lehrgang wird an 4 aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt. Er endet für die Teilnehmer "Anzeige- und Erlaubnisverordnung" am letzten Tag gegen 12.00 Uhr, für die Teilnehmer "Entsorgungsfachbetriebe" gegen 16.00 Uhr (vergleiche Beispiel  Schulungsplan Grundlehrgang).

Das Fortbildungsmodul Betriebsbeauftragter wird am 5. Tag absolviert.

Fortbildungslehrgänge

Fortbildungslehrgänge schreibt der Gesetzgeber im Abstand von 2 Jahren vor (Ausnahme: Erlaubnis für Abfalltransport -  3 Jahre). Sie dauern 2 Tage und sind für alle Teilnehmer (Anzeige-und ErlaubnisV, Entsorgungsfachbetrieb, Betriebsbeauftragter) gleichen Inhalts.

Grundsätzlich informieren wir über rechtliche Entwicklungen in den Fachgebieten und über aktuelle Tendenzen. 

Lehrgangsorte, Lehrmaterialien

Wir führen die Lehrgänge in Kundennähe, vorrangig in Mecklenburg - Vorpommern durch. Bisherige Schulungsorte waren Rostock, Plau am See, Neubrandenburg und Greifswald. Alle Schulungsstätten bieten ein angenehmes Ambiente.

Bei Bedarf kommen wir zu Ihnen und führen die Lehrgänge als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen durch.

Grundsätzlich erhalten Sie von uns aussagefähige Lehrmaterialien. Zudem gewinnen wir regelmäßig kompetente Referenten aus der Praxis sowie aus den zuständigen Behörden.

Für Ihr leibliches Wohl wird ebenfalls gesorgt.

Zertifikat

Das von uns erteilte Teilnahmezertifikat wird in Deutschland und in der Europäischen Union anerkannt. Der Lehrgang beinhaltet Erfolgskontrollen, aber keine Prüfung. 

Wichtige Informationen

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(0381) 8 09 88 71.

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TOKOM TIPP

Sprechen Sie uns bitte vor dem Lehrgang an, damit wir speziell auf Ihre Fragen oder neue Entwicklungen ausführlich eingehen können.

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