Berufskraftfahrer-Qualifikation
Weiterbildungspflicht gewerblicher LKW- und Busfahrer
Prüfungspflicht aller NEUEN gewerblichen LKW- und Busfahrer Pflicht der Unternehmen, nur entsprechend ausgebildete Kraftfahrer zu beschäftigen
Generelles zu dieser Weiterbildung
- Die Weiterbildung für LKW-Fahrer und LKW-Fahrerinnen umfasst 5 Module mit je 7 Unterrichtseinheiten.
- Die Module 1, 3 und 4 werden im Zusammenwirken mit "Ole's Fahrschule" [Rostock] realisiert.
- Die Mindest-Teilnehmerzahl je Modul umfasst 5 Personen.
- Die Weiterbildung findet regulär in unseren Schulungsräumen statt.
- Im jeweiligen Modul-Preis sind Lehrgangsunterlagen und als Serviceleistung eine Pausenversorgung enthalten.
- Bei Inhouse-Schulungen werden Preise und Termine individuell abgestimmt.
- Busfahrer sprechen uns wegen ihrer Spezifik bitte persönlich an.
Nach erfolgreichem Abschluss eines Moduls erhält jeder LehrgangsTeilnehmer eine Teilnahme-Bescheinigung der TOKOM-Partner Rostock GmbH.
Lehrgangsmodule
Modul 1 | Eco-Training*
- Eigenschaften der kinematischen Kette
- Optimierung des Kraftstoffverbrauches
- Tourenplanung, Verkehrsgeographie
Teilnehmerzahl: maximal 25 Personen
Zeit: 08:00 – 16:00 Uhr
Preis: 99,50 €1) pro Teilnehmer
Mit praktischem Fahrtraining Preis 199,50 €1)
Modul 2 | Fahrdynamik, Sicherheitstechnik, Fahrsicherheit*
- Kennen lernen moderner Fahrzeugtechnik
- Technische Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Simulieren von Extremsituationen
- Verhalten in kritischen Fahrsituationen
Anzahl der Teilnehmer: maximal 25 Personen
Zeit: 08:00 – 16:00 Uhr
Preis: 99,50 €1) pro Teilnehmer
Modul 3 | Ladungssicherheit*
- Anwendung der Sicherheitsvorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung, Zurrmittel und Zurrtechnik
- Wirtschaftliches Umfeld und Marktordnung des Güterkraftverkehrs
- Praktische Übungen zur Ladungssicherung
Teilnehmer: maximal 25 Personen
Zeit: 08:00 – 16:00 Uhr
Preis: 99,50 €1) pro Teilnehmer
Modul 4 | Recht und Soziales
- Güterkraftverkehrsrecht
- Nationales und Internationales Transportrecht (Straßenverkehr)
- Begleitpapiere, Dokumente und Unterlagen
- Lenk- und Ruhezeiten und weitere sozialrechtliche Vorschriften
- Vorbeugung von Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
Teilnehmer: maximal 25 Personen
Zeit: 08:00 – 16:00 Uhr
Preis: 99,50 €1) pro Teilnehmer
Modul 5 | Logistik, Gesundheit, Sicherheit und Image
- Logistik
- Vorbeugen von Gesundheitsschäden
(Ergometrie, Alkohol, Medikamente und Drogen) - Bedeutung einer guten körperlichen Verfassung
(Beispiele für Übungen) - Vorbeugen von Gesundheitsschäden
(Ergometrie, Alkohol, Medikamente und Drogen) - Bedeutung einer guten körperlichen Verfassung
(Beispiele für Übungen) - Gesunde Ernährung
- Richtige Einschätzung der Lage bei Notfällen
- Erste Hilfe
- Kraftfahrer als Imageträger
Teilnehmer: maximal 25 Personen
Zeit: 08:00 – 16:00 Uhr
Preis: 99,50 €1) pro Teilnehmer
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Im Preis enthalten sind Lehrgangsunterlagen und als Serviceleistung eine Pausenversorgung.
* Diese Module werden in Zusammenarbeit mit "Ole's Fahrschule" / Rostock realisiert.
1) umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG
Hintergrund des BKrFQG
EU-Richtlinie als Gesetzesgrundlage
In 2003 hat die EU beschlossen, dass die Ausbildung der Kraftfahrer im Güter- und Personenverkehr ein einheitliches Mindestniveau erreichen soll. In vielen Mitgliedsstaaten, so auch in Deutschland, reichte bisher allein der Besitz des Führerscheins aus, um den Beruf eines Berufskraftfahrers auszuüben. Die EU-Richtlinie wurde 2006 als „Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz“ (BKrFQG) in deutsches Recht umgesetzt und hat zum Ziel die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse.
Geltungsbereich
Das Gesetz gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer der Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1 und D1E in der Personenbeförderung seit 10.09.2008 und C, CE, C1 und C1E im Güterverkehr seit 10.09.2009. Alle Neuerwerber einer Fahrerlaubnis der o. g. Klassen nach den Stichtagen müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine Prüfung nach dem BKrFQG ablegen. Alle Fahrerinnen und Fahrer, die vor den Stichtagen ihre Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Prüfung abzulegen, sie genießen Besitzstandsschutz.
Weiterbildungspflicht gewerblicher Fahrer
Alle gewerblich eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer müssen an einem Weiterbildungsprogramm bei ZUGELASSENEN Bildungsanbietern [z.B.TOKOM] teilnehmen. Jeweils innerhalb von 5 Jahren müssen die Kenntnisse und Fertigkeiten aufgefrischt und aktualisiert werden.
Die Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtsstunden á 60 Minuten. Sie kann in 5 Einzelblöcke á 7 Stunden aufgeteilt werden und auch über mehrere Jahre verteilt werden.
Die Teilnehmer erhalten eine anerkannte Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei den Führerscheinstellen. Nach Absolvieren des Weiterbildungsprogramms wird dieses in der Fahrerlaubnis eingetragen, dazu muss die Fahrerlaubnis getauscht werden.
Übergangsfristen
Um den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis nach Fahrerlaubnisgesetz aufeinander abzustimmen, wurden Übergangsfristen eingeräumt. So können Fahrerlaubnisinhaber, die die Fahrerlaubnis vor dem jeweiligen Stichtag erworben haben, nach Abschluss der Weiterbildung diese unbeschränkt vor dem Stichtag 10.09.2013 für Klasse D bzw. 10.09.2014 für Klasse C tauschen bzw. bis 10.09.2015/2016 strecken. Das ist abhängig von der Tauschfrist für die jeweiligen Klassen D bzw. C. Das individuelle Datum steht im Führerschein in Spalte 11.
Grundqualifikation der Neu-Erwerber
Neuerwerber der Fahrerlaubnis der Klassen D1, D, D1E, und DE sowie C1, C, C1E und CE nach dem jeweiligen Stichtag 10.09.2008 bzw. 10.09.2009 dürfen gewerblich nur eingesetzt werden wenn sie eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation als Berufskraftfahrer nachweisen. Die Grundqualifikation kann als Erstausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erworben werden. Eine weitere Möglichkeit ist eine Prüfung bei der IHK bestehend aus 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis. Die jeweilige Fahrerlaubnis muss vor der Prüfung vorliegen.
Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation verlangt die Teilnahme an einer Schulung, bei einem anerkannten Bildungsanbieter, von mindestens 140 Stunden á 60 Minuten und eine Prüfung bei der IHK von 90 Minuten Länge. Hier ist keine Fahrerlaubnis erforderlich.