Deponieverordnung

Nach der Deponieverordnung § 4 muss der Deponiebetreiber sicherstellen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen fortlaufend an einem Fachkundelehrgang teilgenommen haben. Dieser Lehrgang muss mindestens alle 2 Jahre wiederholt werden. 

Dieser Lehrgang ist inhaltlich streng an den Forderungen des § 4 Abs. 2 ausgerichtet. Dabei wird folgendes vermittelt:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Anforderungen an den Deponiebetrieb
  • Risiko-Management
  • Anforderungen an den Gesundheitsschutz
  • Anforderungen an die Gefährdungsanalysen
  • Anforderungen an die Sicherheit

Die aktuellen Anforderungen an den Deponiebetrieb werden erläutert.

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